Ihr Immobilien- und Sachverständigenbüro in Greifswald

Herzlich Willkommen

Ihrem Immobilien- und Sachverständigenbüro in Greifswald, Vorpommern

Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass jede Immobilie an sich einzigartig ist. Daher verlangt ein Umgang mit jeder einzelnen ein höchstes Maß an Aufmerksamkeit und Professionalität.
Und dieses kann ich auch ihnen für Ihre Immobilie anbieten, egal ob es Ihnen um eine Immobilienbewertung durch mein Sachverständigenbüro oder den Kauf bzw. Verkauf als Immobilienmakler einer Immobilie geht.
Darüber hinaus biete ich meinen Kunden als Serviceleistung die Ausstellung von Energieausweisen an.

Annett Lüder, Inh. Immobilienbüro Lüder
Dipl.-Wirt.-Ing. Annett Lüder

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg )​

Immobilienmaklerin (gemäß § 34c der Gewerbeordnung)​

Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Ausstellerin von Energieausweisen gemäß der Expertendatenbank der dena

Gebäudeenergieberaterin (Handwerkskammer Ostwestmecklenburg-Vorpommern)​

Beratende Ingenieurin (Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern)

Seit nunmehr gut 20 Jahren bin ich in meinem Beruf als Sachverständige  tätig, wobei der Schwerpunkt immer auf dem Gebiet der qualifizierten Bewertung von Immobilien lag.

Darauf aufbauend habe ich mich im Jahr 2012 entschlossen, meine Tätigkeit um die einer Immobilienmaklerin zu erweitern, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Vermittlung von Immobilien nutzen zu können.

Um das gesamte Leistungsprofil abzurunden, biete ich meinen Kunden darüber hinaus an, wenn Bedarf besteht, einen entsprechenden Energieausweis auszustellen.      

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Sie werden Ihre Gründe haben, um sich hier über die Wertermittlung von Immobilien zu informieren.

Für die Immobilienbewertung gibt es heute ein breit gefächertes Angebot.  Viele davon werden von selbsternannten Bewertern angeboten, ohne vernünftige Ausbildung und/oder die notwendige Erfahrung.

Darüber hinaus gibt es im Internet die „tollsten“ Angebote, die Ihnen weiß machen sollen, sie wären seriös, gleichzeitig günstig und meistens dann noch unverbindlich.  

Ob in einem Scheidungsfall, der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, bei einer Grundstücksschenkung oder bei Unsicherheiten bei dem Ankauf einer Immobilie, letztendlich ist viel Wissen und Erfahrung erforderlich, um auch die verzwicktesten Bewertungsfälle zu lösen, denn für jede Immobilienbewertung ist die jeweilige Situation entscheidend und man muss darüber hinaus das entsprechende Objekt bis ins Detail kennen gelernt haben.  

Selbstverständlich ist, dass ich als Sachverständige unabhängig arbeite. Der Besuch von Lehrgängen und Vorträgen ist nicht nur für die erneute Bestellung als Sachverständige erforderlich, sondern ich bringe damit auch mein Wissen auf den neuesten Stand für Sie.

Falls Sie Fragen haben, schauen Sie unter der Rubrik „FAQ“ – Immobilienbewertung nach, vielleicht finden Sie dort schon die Antwort. Und wenn nicht, dann klicken Sie auf den Kontakt-Button im Menü und setzen sich mit mir in Verbindung.

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Wir vermitteln Ihre Immobilie.

Der Verkauf Ihrer Immobilie: mehr Service für einen bestmöglichen Erlös.

Für die meisten Menschen gehören der Erwerb und die Veräußerung einer Immobilie zu den bedeutsamsten Ereignissen Ihres Lebens. 

Die Wohnung bzw. das Wohnumfeld beeinflusst unser Lebensgefühl erheblich. Sie möchten keine Entscheidung treffen, die Sie später bereuen müssen.
Als Makler berate und begleite ich Sie auf dem gesamten Weg von der Aufnahme Ihrer Immobilie bis zur notariellen Beurkundung. 

Wir haben die Instrumente, die Zeit und die Kontakte, die ein sicherer und erfolgreicher Verkauf erfordert.
Darüber hinaus steht Ihnen unser Fachwissen zur Verfügung, egal ob in technischer oder wirtschaftlicher Sicht. 

Dieses Wissen gibt unserer Kundschaft die Sicherheit, die Sie braucht, um ihre Vorstellungen umsetzen zu können. 

Der Ablauf eines Verkaufes sieht im Allgemeinen wie folgt aus:

Vorbereitung
Ihre Immobilie wird zunächst durch uns erfasst in allen relevanten und interessanten Details. Dazu gehören außer den Fakten auch alle Informationen über das Umfeld, die das Leben in Ihrer Immobilie attraktiv erscheinen lassen. So können wir Interessenten fast alle auftauchenden Fragen beantworten, mit denen wir Sie sonst immer wieder behelligen müssten. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir dann alle für den geplanten Verkauf erforderlichen Dokumente zusammen.

Markteinschätzung 
Sie erhalten von uns eine qualifizierte Bewertung ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der örtlichen Marktgegebenheiten. Ein realistischer Angebotspreis ist für einen zeitnahen Verkauf von größter Bedeutung.

Exposé
Wir fertigen ein Exposé mit attraktiven Fotos, mit dem wir Ihre Immobilie in unserem Kundenstamm, im Internet, ggfs. in der örtlichen Tagespresse bewerben. Dafür fertigen wir Ihnen bei Bedarf auch entsprechende Übersichtsgrundrisse. Für unsere Kunden erarbeiteten wir Vorschläge, wie man die Immobilie nach seinen Vorstellungen anpassen könnte.

Besichtigungen
Wir werten die eingehenden Anfragen aus und führen gern sämtliche Besichtigungen mit der nötigen Umsicht und Fingerspitzengefühl ganz in Ihrem Sinne durch.
Wir kümmern uns um die Vertragsvorbereitung und begleiten Sie auch gerne zu den Terminen beim Notar.

Nach unseren Erfahrungen suchen Interessenten ein überschaubares Angebot ohne verschwiegene oder versteckte Mängel, damit finanziell eine überschlägige Gesamtplanung beherrschbar wird. 
Unser Ziel ist die erfolgreiche und für alle Beteiligten zufriedenstellende Vermittlung zwischen Eigentümer und Interessent, also die Grundidee des Makelns. 

Falls Sie Fragen haben, schauen Sie unter der Rubrik „FAQ“ – Immobilienmakler nach, vielleicht finden Sie dort schon die Antwort. Und wenn nicht, dann klicken Sie auf den Kontakt-Button im Menü und setzen sich mit mir in Verbindung.

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Energieausweis

Seit 2014 sind Verkäufer, Vermieter und Verpächter verpflichtet, bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung den Energieausweis von sich aus potentiellen Interessenten unaufgefordert zugänglich zu machen oder auszuhändigen bzw. die energetischen Kennwerte (Endenergiebedarf) in Immobilienanzeigen anzugeben.

Daher biete ich meinen Kunden bei Bedarf an, den benötigten Energieausweis auszustellen. Ich persönlich favorisiere dabei den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis), da dieser unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten ist und somit wesentlich mehr Aussagekraft für Käufer, Mieter oder Pächter hat.  

Übrigens, beauftragen Sie uns auch mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, so werden wir nach erfolgreichem Verkauf die Gebühr für den Energieausweis mit unserer Provision verrechnen. Sie erhalten den Energieausweis in diesem Falle ohne jegliche Kosten, also gratis!

Falls Sie Fragen haben, schauen Sie unter der Rubrik „FAQ“ – Energieausweis nach, vielleicht finden Sie dort schon die Antwort. Und wenn nicht, dann klicken Sie auf den Kontakt-Button im Menü und setzen sich mit mir in Verbindung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen aus den Bereichen:

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Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung

Welche Bewertungsanlässe gibt es?

Da es vielfältige Anlässe gibt, die ein aussagefähiges, belastbares und auf die jeweilige Situation eingehendes Gutachten erfordern, seien hier einige Beispiele aufgezählt.

  • Vermögensauseinandersetzungen (bei Scheidung oder im Erbfall)
  • Verbindliche Ermittlung des Marktwertes bei Verkauf
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in einem Erbfall, einer Schenkung oder der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen
  • Grundstücksankauf bei starken Gebäudeschäden
  • Persönliche Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht
  • Beleihungswertgutachten für Bankfinanzierungen
  • Bewertung in einem Zwangsversteigerungsverfahren
  • Bewertung bei Versicherungsfällen
  • Schiedsverfahren
  • Entschädigungen

Wer sind meine Aufftraggeber?

Zu meinen Auftraggebern zur Erstellung eines Gutachtens gehören beispielsweise: 

  • Privatpersonen
  • Amts- und Landgerichte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Pflegschaftsbetreuer
  • Testamentsvollstrecker
  • Erbengemeinschaften
  • Banken
  • Firmen
  • Hausverwaltungen
  • Städte und Gemeinden

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Für die Verkehrswertermittlung gibt es zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die anzuwenden sind.

Insbesondere sind dies: 

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
  • Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
  • Sachwertrichtlinie (SW-RL) 
  • Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
  • Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)
  • Umfangreiche Fachliteratur (z.B. Kleiber)

Darüber hinaus ist die ständige, höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten und gegebenenfalls umzusetzen. 

Welche Verfahren zur Wertermittlung gibt es?

Die in der ImmoWertV geregelten 3 klassischen Wertermittlungsverfahren liefern in Deutschland grundsätzlich die marktkonformsten Wertermittlungsergebnisse.

Für manche Grundstücksarten (z.B. Eigentumswohnungen, Reihenhausgrundstücke) existiert ein hinreichender Grundstückshandel mit vergleichbaren Objekten. Den Marktteilnehmern sind zudem die für vergleichbare Objekte gezahlten oder verlangten, z.B. in Zeitungs- oder Maklerangeboten, Kaufpreise bekannt. Da sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die Preisbildung für derartige Objekte dann an diesen Vergleichspreisen orientiert, sollte zu deren Bewertung möglichst auch das Vergleichswertverfahren herangezogen werden.

Steht für den Erwerb oder die Errichtung vergleichbarer Objekte üblicherweise die zu erzielende Rendite (Mieteinnahme, Wertsteigerung, steuerliche Abschreibung) im Vordergrund, so wird nach dem Auswahlkriterium – Kaufpreismechanismen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr- das Ertragswertverfahren als vorrangig anzuwendendes Verfahren angesehen.

Mit dem Sachwertverfahren werden solche bebaute Grundstücke vorrangig bewertet, die üblicherweise nicht zur Erzielung von Renditen, sondern zur renditeunabhängigen Eigennutzung verwendet werden z.B. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Folgende Bauunterlagen und Genehmigungen sind für die Bewertung notwendig:

  • Grundbuchauszug         
  • Flurkarte (Lageplan)
  • Baulastenauskunft
  • Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung (Quadratmeter) 
  • Grundrisspläne von allen Geschossen (auch Keller) 
  • Schnitte von allen Geschossen
  • Ansichten
  • Schlussabnahmeschein (Bauabnahme) 

Im Fälle einer Sanierung oder eines Anbau bräuchte ich zusätzlich:

  • Jahr und Kostenaufwand der Sanierung oder des Anbaus
  • genehmigte Bauunterlagen und Schlussabnahmeschein (Sanierung/Anbau)

Bei Wohnungseigentum ist zusätzlich notwendig:

  • Teilungserklärung
  • Bezeichnung des Wohnungseigentums (z.B. Whg. Nr. 7; Keller Nr. 8, etc..)
  • Teilungserklärung/ Grundbuchauszug/ alter Kaufvertrag
  • Anschrift des Verwalters
  • Aktuelles Hausgeld
  • die letzten 3 Protokolle der Versammlung, Wirtschaftsplan und Beschlusssammlung
  • Energieausweis

In speziellen Fällen noch folgendes:

Bei vermieteten Objekten:

  • Mietverträge und letztes Mieterhöhungsschreiben
  • Kontaktdaten der Mieter

Falls Sie als Betreuer durch das Gericht bestellt sind:

  • Gerichtliche Bestellungsurkunde
  • Vollmacht zur Akteneinsicht beim Bauamt und Grundbuchamt
Welche Vorteile hat ein Makleralleinauftrag?
 
Frage: Wieviel wären Sie bereit zu investieren, wenn Sie nicht darauf vertrauen könnten, am Ende den Lohn dafür zu bekommen?
Bei einem Makleralleinauftrag hat der Makler eine reelle Chance, Ihre Immobilie zu verkaufen. Durch den Vertrag verpflichten Sie den Makler, sich während der Vertragslaufzeit intensiv darum zu bemühen, den Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt dann, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt und Ihnen seine Bemühungen nachweist. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler einzuschalten.
Oft wird versucht, mit möglichst vielen Maklern gleichzeitig anzubieten, nach dem Motto „Viel hilft viel“. Dem ist leider in der Realität nicht so. Das Gegenteil ist der Fall. Das vielfache und unkontrollierte Anbieten einer Immobilie führt zur Verunsicherung bei den Interessenten. „Wenn die so etwas nötig haben, muss doch ein Haken an der Immobilie sein.“

Welche Leistungen sollte ein Immobilienmakler erbringen?

Zu den üblichen Leistungen gehören:

  • Marktwertermittlung
  • Erstellung von Exposés, Bildern und Grundrissen
  • Einholung von notwendigen Unterlagen zum Verkauf
  • Behördengänge
  • Hilfe bei der Erstellung von Energieausweisen
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Führung von Verhandlungsgesprächen
  • Übergabe von Immobilien

Was ist die Widerrufsbelehrung bei Maklerverträgen?

Jeder Maklervertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sofern er nicht in den Geschäftsräumen des Vermittlers zustande gekommen ist. Das gilt auch dann, wenn die vertragliche Bindung ohne Unterschrift, nur durch das Abrufen eines Exposés entstanden ist. Immobilienprofis sind gesetzlich verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung zu verschicken.

D. h. Sie erhalten diese auch dann, wenn Sie gar keinen Vertrag beim Makler unterzeichnet haben. Ihr Vermittler wird folglich erst nach 14 Tagen tätig, es sei denn, Sie wünschen eine Verkürzung der Widerrufszeit.

Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?

Natürlich können Sie als Immobilienbesitzer den Verkauf Ihres Hauses oder die Vermietung Ihrer Wohnung auch selbst in die Hand nehmen. Es bringt jedoch viele Vorteile mit sich, wenn Sie einen Immobilienmakler für diese Aufgaben heranziehen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen eventuell zu einem besseren Verkaufspreis  verhelfen. Durch seine Fach- und Ortskenntnisse sowie durch umfangreiche Kontakte kann er die Immobilie außerdem schneller vermitteln.

Was ist das Bestellerprinzip?

Die Bundesregierung hat das sogenannte Bestellerprinzip gesetzlich verankert. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Dies gilt zur Zeit jedoch nur für den Vermieter, jedoch nicht für den Verkäufer. 

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Auf Wunsch erstellt das Immobilienbüro Lüder einen Energieausweis für Sie. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.

Beauftragen Sie uns jedoch auch mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, so werden wir nach erfolgreichem Verkauf die Gebühr für den Energieausweis mit unserer Provision verrechnen. Sie erhalten den Energieausweis in diesem Falle ohne jegliche Kosten, also gratis!

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision oder auch Courtage ist nicht gesetzlich festgelegt und unterscheidet sich je nach Region bzw. Bundesland. Sie wird üblicherweise entweder anteilig vom Verkäufer der Immobilie und dem Käufer oder vom Käufer allein bezahlt. Für Maklerverträge zahlt entweder der Verkäufer, als Besteller, die Provision allein, oder diese wird geteilt und der Käufer zahlt maximal einen Anteil von 50 Prozent der Provision.
Die Höhe der Provision beträgt in den meisten Fällen zwischen drei und sieben Prozent des Immobilienpreises.
Für die Vermietung von Wohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip, dh. es muss grundsätzlich der Auftraggeber die Maklerprovision übernehmen die Maklerprovision übernehmen.

Wie lange läuft ein Maklerauftrag?

Unsere Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von sechs bis neun Monaten. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf durch eine der Parteien gekündigt, verlängert er sich um ein Quartal. Spätestens nach einem Jahr muss jedoch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Wie lange dauert es, bis meine Immobilie vermittelt ist?

Dies ist von der Objektart und den Rahmenbedingungen abhängig. Die Vermittlungszeit kann teilweise bis zu sechs Monate oder länger dauern. Wir beraten Sie ausführlich zu wertsteigernden Maßnahmen und zur Preisbildung. Dieses verkürzt die Vermittlungszeit.

Entstehen Kosten für mich wenn meine Immobilie nicht vermittelt wird?

Sollte wider Erwarten kein Ermittlungserfolg eintreten, entstehen Ihnen keine Kosten. Wir verlangen in diesem Fall keine Aufwandsentschädigung. Dieses ist übrigens ein wichtiges Qualitätsmerkmal, da wir selbst natürlich auf den Vermittlungserfolg angewiesen sind.

Wie kann ich erkennen, ob meine Immobilie auch nachhaltig und aktiv vermarktet wird?

Die Transparenz ist eines unserer wichtigsten Qualitätsmerkmale. Wir informieren Sie auf Wunsch vom Anruf eines Interessenten, bis hin zu Besichtigungsterminen, versendeten Exposés, Inseraten in Zeitungen – einfach alles was mit Ihrer Immobilie zu tun hat.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich meine Immobilie verkaufen möchte?

Es werden folgende Unterlagen benötigt, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis (wenn vorhanden)

Bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern wird zusätzlich benötigt:

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungspläne
  • Jahresabrechnungen (letzte drei Jahre)
  • Wirtschaftspläne
  • Versammlungsprotokolle (letzte drei Jahre)

Die Unterlagen sind nicht verpflichtend, werden aber von den Kaufinteressenten oftmals angefordert und sind Voraussetzung für eine sorgfältige Immobilienbewertung. Auch die Banken und der Notar benötigen einige dieser Unterlagen. Unser Büro unterstützt Sie bei der Beschaffung der Unterlagen gerne falls diese nicht vorliegen sollten.

Welche Kosten entstehen beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis?

Die sogenannten Erwerbsnebenkosten setzen sich aus der Grunderwerbssteuer, den Notarkosten und der Maklerprovision zusammen. Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie immer mit ca. 8 – 12 % zusätzlichen Kosten auf den Kaufpreis rechnen. Es gibt allerdings regionale Unterschiede bei den Punkten Maklerprovision (in Mecklenburg/Vorpommern in der Regel 5 % zzgl. MwSt.) und der Grunderwerbssteuer (in Mecklenburg/Vorpommern derzeit 5 %). Die Kosten für den Notar und Grundbuchamt liegen bei ungefähr 1 % des Kaufpreises.

Die Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer, trägt in der Regel der Käufer. Die Kosten für die Löschung von Grundbucheinträgen (falls vorhanden) trägt der Verkäufer.

Wann erfolgt die Besitzübergabe meiner gekauften Immobilie?

Nach der vollständigen Kaufpreiszahlung geht mit Übergabe der Schlüssel der Besitz, der Nutzen und die Lasten an den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr für Schäden, die nach Übergabe entstehen (z.B. Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.).

Was ist ein Energieausweis oder Energiepass?

Der Energieausweis enthält Informationen über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz eines Gebäudes. Somit sollen sich Gebäude miteinander vergleichen lassen. Weiterhin wird in ihm eingestuft, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Energiekosten gering zu halten.

Kauf- und Mietinteressenten gibt er die Möglichkeit, die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser abzuschätzen und verschiedene Immobilien vergleichen zu können. Gegebenenfalls macht er in Kurzform Aussagen zu Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu senken.

Ist der Energieausweis Pflicht?

Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) muss grundsätzlich jedem Kauf- oder Mietinteressenten einer Wohnung oder eines Hauses ein gültiger Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorgelegt werden. Spätestens nach Vertragsschluss ist der Ausweis sogar unverzüglich zu übergeben. Bereits bei Aufgabe einer Immobilienanzeige sind Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben. Somit ist der Nachweis für die Energieeffizienz durch den Energieausweis für viele Vermieter oder Verkäufer von Immobilien Pflicht. Eine Ausnahme gilt nur für denkmalgeschützte Gebäude: Diese benötigen keinen Energieausweis.

Wie lange gelten Energieausweise?

Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.

Weshalb erhält der neue Energieausweis eine Registriernummer?

Um die Energieausweise eindeutig zuordnen und ggf. sowohl Vorhandensein als auch Inhalt besser kontrollieren zu können, hat der Gesetzgeber die Registriernummer eingeführt. Diese wird vom Aussteller für jeden Energieausweis beantragt und auf den Energieausweis aufgedruckt.

Kann ein fehlender Energieausweis zu Bußgeldern führen?

Es können Bußgelder bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn z.B. der Ausweis nicht wie in der EnEV vorgesehen bei Besichtigung vorgelegt und bei Kauf oder Anmietung übergeben wird. Ebenso verhält es sich, wenn in Immobilienanzeigen keine Angaben zu den Energiekennwerten gemacht werden.

Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis)?

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Gebäudebewohner der letzten 3 Jahre erstellt.

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis)?

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis, kurz Bedarfsausweis, berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten. 

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welchen benötige ich?

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

Für alle anderen Wohngebäude, also bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Allerdings raten Mieterbund und Verbraucherzentralen bei Wohngebäuden grundsätzlich zum Bedarfsausweis.

Welche energetischen Informationen muss eine Immobilienanzeige bei Wohngebäuden umfassen?

Für alle Wohngebäude, bei denen ein gültiger Energieausweis  vorliegt, müssen folgende Angaben in der Anzeige beinhaltet sein:

  • die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsbasiert)
  • der Endenergiekennwert (in kWh/m²a)
  • der wesentliche Energieträger für Heizung (z.B. Gas)
  • das Baujahr des Gebäudes (z.B. 1997)
  • die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?

Keine – Energieausweise dienen lediglich der Information der Käufer oder Mieter. Kein Gebäudeeigentümer kann zum heutigen Zeitpunkt nur wegen eines schlechten Energiekennwertes zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden. Je besser der Energiekennwert, desto besser sind allerdings die Verkaufs-/Vermietungschancen.

Welche Informationen werden zur Erstellung benötigt?

Die folgenden Informationen werden benötigt:

  • Baujahr des Objektes
  • Wohnfläche
  • Modernisierungsmaßnahmen mit Jahr und Art der Durchführung
  • eventuelle Dämmmaßnahmen (Außen-, Keller-, Decken- und Dachgeschossdämmung mit Dämmstärke und Baujahr)
  • Heizungsanlage (Art der Heizung und Baujahr)
  • Solarthermie (wenn ja, Fläche und Baujahr)
  • Wärmeschutznachweis für Objekte, die nach dem Jahr 2000 errichtet wurden (da die Energiekennwerte dann deutlich besser ausfallen)

Bei Mehrfamilienhäusern wird lediglich eine Wohneinheit besichtigt, jedoch werden die o.g. Informationen zum Gesamtgebäude benötigt.

Falls Sie nicht alle Informationen griffbereit haben sollten, werden wir Sie auch in dieser Hinsicht unterstützen.

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